Generelle Informationen
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ur.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksabstimmungen.html
Urne Öffnungszeiten
Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Voraussetzungen
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle, Telefon 041 874 10 30.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das entsprechende Stimmkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde sowie die Unterschrift ersichtlich ist.
- Sie können das Antwortkuvert frankiert per Post senden oder es auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten werfen.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist