Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Bürglen. Diese findet mindestens zweimal jährlich statt. Im April werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnung des vergangenen Jahrs zur Genehmigung unterbreitet und im November jeweils das Budget für das kommende Jahr. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Bürgler Gemeindeordnung.
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