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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ur.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.bk.admin.ch/bk/de/home/politische-rechte/volksabstimmungen.html

Urne Öffnungszeiten

Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Bei Verlust des Stimmrechtsausweises wenden Sie sich an die Einwohnerkontrolle, Telefon 041 874 10 30.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das entsprechende Stimmkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeinde sowie die Unterschrift ersichtlich ist.
  4. Sie können das Antwortkuvert frankiert per Post senden oder es auf der Gemeindeverwaltung abgeben oder in deren Briefkasten werfen.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
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