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Todesfall

Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir sind dafür da, Ihnen in dieser Situation administrative Unterstützung zu bieten. 

Wir bitten Sie, den Todesfall innert 2 Tagen der Gemeindeverwaltung persönlich zu melden. Sofern vorhanden, sind die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an das Zivilstandsamt Uri weiter und klärt mit Ihnen und in Rücksprache mit dem Bestatter alle weiteren Schritte wie z.B. die Einsargung, Kremation, Bestattung usw.

Bestattung

Wenn die verstorbene Person in Bürglen bestattet wird, steht Ihnen das Pfarramt Bürglen bei der Organisation der Bestattung zur Verfügung.

Kontakt

Pfarramt Bürglen
Klausenstrasse 138
Postfach
6463 Bürglen

Tel. 041 870 12 61
info@pfarrei-buerglen.ch
www.pfarrei-buerglen.ch 

Die Friedhof- und Gräberverwaltung unterliegt hingegen der Gemeindekanzlei. Grundlage ist das Friedhofreglement und die Tarifordnung zum Friedhofreglement der Gemeinde Bürglen.

Erbschaft

Die Gemeindeverwaltung ist für allfällige Sicherungsmassnahmen (Siegelung, Rechnungsruf, öffentliches Inventar etc.) in einem Todesfall sowie für die Aufnahme der Vermögenswerte zuständig. Ausserdem gehört die Erbenermittlung und die Ausstellung von Erbenbescheinigungen zu unseren Aufgaben.

Die Gemeindeverwaltung nimmt auf Wunsch letztwillige Verfügungen zur sicheren Aufbewahrung entgegen. Im Todesfall wird diese von Amtes wegen durch den Gemeinderat an die Erben und/oder Vermächtnisnehmer/innen eröffnet.

Kontakt

Gemeindekanzlei
Schulhausplatz 6
Postfach
6463 Bürglen UR
Tel. 041 874 10 40
gemeindekanzlei@buerglen.ch
Gisler Claudia
Schulhausplatz 6
Postfach
6463 Bürglen UR
Tel. 041 874 10 41
claudia.gisler@buerglen.ch

Erbenbescheinigung

Wer seine Erbschaftsberechtigung zum Beispiel bei Banken oder auch Amtsstellen geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz de…

Wer seine Erbschaftsberechtigung zum Beispiel bei Banken oder auch Amtsstellen geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des/der Erblassers/Erblasserin ausgestellte Erbenbescheinigung.

Die Bestätigung der aufgeführten Erben erfolgt unter dem Vorbehalt der Ungültigkeits-, Erbschafts-, Herabsetzungsklage sowie allfälliger Feststellungsklagen. Berechtigte Personen können die Erbenbescheinigung bei der Gemeindekanzlei bestellen.

Hat der/die Erblasser/in eine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag usw.) hinterlassen, ist diese im Original bei der Gemeindekanzlei einzureichen. Die Gemeindekanzlei ist verpflichtet die letztwillige Verfügung allen gesetzlichen sowie eingesetzten Erben zu eröffnen. Einen Monat nach der Eröffnung kann die Erbenbescheinigung ausgestellt werden.

Letztwillige Verfügung

Letztwillige Verfügungen (auch Testamente genannt) von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bürglen können zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. D…

Letztwillige Verfügungen (auch Testamente genannt) von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bürglen können zur sicheren Aufbewahrung bei der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Die Verwaltung stellt eine Eingangsbestätigung aus und legt die letztwillige Verfügung in einen Tresor. Gegen Vorweisen der Eingangsbestätigung und/oder eines Ausweises (z.B. Identitätskarte) kann die Verfasserin oder der Verfasser die letztwillige Verfügung jederzeit zum Ändern, Ergänzen oder Vernichten wieder abholen. Im Todesfall ist die letztwillige Verfügung von Amts wegen durch den Gemeinderat den erbberechtigten Personen (gesetzliche und eingesetzte Erben) zu eröffnen. Alle an der Erbschaft Beteiligten erhalten eine Kopie der letztwilligen Verfügung.

Todesfall

Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir sind dafür da, Ihnen in dieser Situation administrative Unterstützung zu bieten.  Wir bitten Sie, den Todesfall innert …

Wer einen nahe stehenden Menschen verliert, ist aufgewühlt. Wir sind dafür da, Ihnen in dieser Situation administrative Unterstützung zu bieten. 

Wir bitten Sie, den Todesfall innert 2 Tagen der Gemeindeverwaltung persönlich zu melden. Sofern vorhanden, sind die ärztliche Todesbescheinigung sowie das Familienbüchlein mitzubringen. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen an das Zivilstandsamt Uri weiter und klärt mit Ihnen und in Rücksprache mit dem Bestatter alle weiteren Schritte wie z.B. die Einsargung, Kremation, Bestattung usw.

Todesfall

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