Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Wenn Alimentenschuldner/-innen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen, können sich Hilfesuchende an die Alimenteninkasso-Stelle der Gemeinde Bürglen wenden. Es werden nur Kinderalimente bevorschusst. Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Inkassohilfe und Bevorschussung von Unte (PDF, 454.73 kB) | Download | 0 | Merkblatt Inkassohilfe und Bevorschussung von Unte | 
| Gesuch um Alimentenbevorschussung (PDF, 57.61 kB) | Download | 1 | Gesuch um Alimentenbevorschussung | 
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt | 
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| Name | Telefon | Kontakt | 
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| Finanzen, Rechnungswesen | 041 874 10 31 | finanzen@buerglen.ch |