Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Wenn Alimentenschuldner/-innen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen, können sich Hilfesuchende an die Alimenteninkasso-Stelle der Gemeinde Bürglen wenden. Es werden nur Kinderalimente bevorschusst. Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 874 10 40 | gemeindekanzlei@buerglen.ch |