Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin?
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis oder Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.
Die Niederlassungsbescheinigung können Sie entweder persönlich, telefonisch oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle bestellen. Sie können die Niederlassungsbescheinigung entweder persönlich am Schalter abholen oder wir stellen sie Ihnen per Post zu.
Zugehörige Objekte
| Name |
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| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |
| Name |
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| Bescheinigungen |