Hundesteuer
Meldepflicht Hundehalter
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund unter Angabe der Chipnummer und der Hunderasse bei der Gemeinde an- und abzumelden. Dies kann entweder persönlich oder via Online-Schalter erfolgen. Jeweils im Frühjahr wird die Hundesteuer in Rechnung gestellt.
Gebühren:
| Für im Berggebiet gehaltene Hunde je | Fr. 30.00 |
| Für im Talgebiet gehaltene Hunde je | Fr. 50.00 |
|
Blinden-, Armee- und Rettungshunde |
Fr. 0.00 |
Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
| Name |
|---|
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |
| Name | Download |
|---|