Adressänderung/Umzug
Wenn Sie innerhalb von Bürglen oder innerhalb eines Gebäudes umziehen, muss dies der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen mitgeteilt werden. Bitte geben Sie uns die neue Adresse, Datum des Mietbeginns, Anzahl Zimmer und Stockwerk der neuen Wohnung sowie den Vormieter bekannt.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |