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Abmeldung/Wegzug

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen persönlich oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle ab.

Für Schweizer Staatsangehörige ist die Abmeldung auch telefonisch möglich.

Für ausländische Staatsangehörige ist die Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:

  • Ausländerausweis

Preis

gratis

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