Abmeldung/Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, melden Sie sich bitte innert 14 Tagen persönlich oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle ab.
Für Schweizer Staatsangehörige ist die Abmeldung auch telefonisch möglich.
Für ausländische Staatsangehörige ist die Abmeldung via Online-Schalter nicht möglich.
Bitte bringen Sie bei der Abmeldung am Schalter folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzen, Einwohnerkontrolle | 041 874 10 30 | einwohnerkontrolle@buerglen.ch |