Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.
Im ganzen Kanton Uri ist es weiterhin verboten:
- im Wald, an Waldrändern bis 50 Meter Abstand sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- und Kohlegrills;
- im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
- Feuerwerk abzubrennen;
- Höhenfeuer zu entfachen;
- Himmelslaternen steigen zu lassen;
- brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Vorgaben weiterhin konsequent zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| Plakat_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m (PDF, 302 kB) | Download | 0 | Plakat_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m |
| Verhalten_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m (PDF, 133 kB) | Download | 1 | Verhalten_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m |
| Verfügung Absolutes Verbot aufgehoben_Rückstufung (PDF, 81 kB) | Download | 2 | Verfügung Absolutes Verbot aufgehoben_Rückstufung |