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Öffentliche Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 24. April 2025

21. Mai 2025

Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2025 kann ab sofort in der Gemeindeverwaltung (Gemeindekanzlei, 2. OG) während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Berichtigungen zum Protokoll sind 20 Tage nach dessen Auflage beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über die Berichtigung des Protokolls. Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat jedoch das Recht zu verlangen, dass der Einwand im Protokoll vermerkt wird (Art. 5 Abs. 3 f. GVV).

Bürglen, 21. Mai 2025

GEMEINDERAT BÜRGLEN
Claudia Gisler-Walker, Gemeindepräsidentin
Esther Arnold, Gemeindeschreiberin

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