Öffentliche Auflage des Gemeindeversammlungsprotokolls vom 21. November 2024
Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 21. Dezember 2024 kann ab sofort in der Gemeindeverwaltung (Gemeindekanzlei, 2. OG) während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Berichtigungen zum Protokoll sind 20 Tage nach dessen Auflage beim Gemeinderat schriftlich einzureichen. Der Gemeinderat entscheidet abschliessend über die Berichtigung des Protokolls. Der Antragsteller oder die Antragstellerin hat jedoch das Recht zu verlangen, dass der Einwand im Protokoll vermerkt wird (Art. 5 Abs. 3 f. GVV).
Bürglen, 5. Dezember 2024
GEMEINDERAT BÜRGLEN
Claudia Gisler-Walker, Gemeindepräsidentin
Esther Arnold, Gemeindeschreiberin