Entsorgung
Kontakt
Schulhausplatz 6
Postfach
6463 Bürglen UR
Tel. 041 874 10 40
gemeindekanzlei@buerglen.ch
Abfallentsorgung
Der Hauskehricht wird jeden Freitag (bei Feiertagen am darauffolgenden Werk- oder Samstag) abgeholt.
Für Abfälle, die nicht in den Kehricht gehören (Glas, Blechdosen, Altöl, Batterien, Textilien etc.) stehen Ihnen folgende Sammelstellen zur Verfügung:
- Brügg
- Aula
- EWA-Kurve
- Urnertor
- Klausenstrasse 165 (Hotel Waldhof)
Für Gartenabfälle, Altmetall, Styropor, Papier und Karton werden regelmässig Separatsammlungen durchgeführt.
Detaillierte Angaben entnehmen Sie dem Abfallentsorgungsplan.
Weitere Informationen:
Grüngutentsorgung
ZAKU sammelt von März bis November alle zwei Wochen entlang der festgelegten Sammelrouten die Gartenabfälle. Die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallentsorgungsplan.
Weitere Informationen:
Neophytensäcke
Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch unkontrollierte Vermehrung diverse Schäden oder Probleme verursachen können, wie beispielsweise:
- Gesundheitliche Gefährdung
- Ökologische Schäden, wie die Verdrängung einheimischer Arten
- Ertragsausfälle in der Landwirtschaft
- Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen
Das Ziel des Neophytensacks ist, die Bevölkerung zur Entsorgung von invasiven Neophyten zu motivieren und dadurch deren Verbreitung einzudämmen.
Wo bekomme ich Neophytensäcke?
Im Kanton Uri werden an folgenden Stellen zu den entsprechenden Öffnungszeiten Neophytensäcke kostenlos abgegeben:
- Auf sämtlichen Gemeindeverwaltungen
- Beim Amt für Umwelt (Klausenstrasse 4, Altdorf)
- Bei der ZAKU (Eielen, Attinghausen)
- Teilweise bei privaten Entsorgungsanlagen. Eine aktuelle Liste, welche Entsorger mitmachen, ist auf www.ur.ch/neobiota ersichtlich.
Wie entsorge ich einen Neophytensack?
Im Kanton Uri dürfen die gefüllten Neophytensäcke zusammen mit den grauen ZAKU-Kehrichtsäcken an den jeweiligen Abfuhrtagen an die Strasse gestellt beziehungsweise in die Container gelegt werden. Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden. Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Entsorgung. Neophytensäcke, welche nicht mit Pflanzenmaterial aus der Bekämpfung von invasiven Neophyten gefüllt sind, werden nicht abgeholt.
Weitere Informationen
www.ur.ch/neobiota
www.umwelt-zentralschweiz.ch/neophyten
SMS-Dienste
Verpassen Sie keine Separatsammlung oder keine Gemeindeversammlung mehr und profitieren Sie von unserem kostenlosen SMS-Dienst. Sie können sich folgende Erinnerungsmitteilungen zwei bis drei Tage davor mit einer SMS auf Ihr Natel senden lassen:
Service | SMS-Text an Zielnummer 079 711 20 40 |
---|---|
Daten Altmetall- und Styroporsammlung | start buerglen alt |
Daten Grünabfuhr | start buerglen gruen |
Daten Kartonsammlung | start buerglen karton |
Daten Papiersammlung | start buerglen papier |
Daten Gemeindeversammlung | start buerglen GV |
Alle Daten | start buerglen alle |
Möchten Sie den Dienst nicht mehr beanspruchen, senden Sie "stop buerglen" und den entsprechenden Service an die Zielnummer 079 711 20 40.
Sperrgutmarken
Sperrgutmarken können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden.
Gemäss Artikel 3 des Reglements der ZAKU über die Abfallabnahme und die Benützungsgebühren gelten Abfälle als Sperrgut, die sich wegen ihrer Form und Grösse nicht in den offiziellen Gebinden unterbringen lassen. Sperrgut ist bereitzustellen in Einzelstücken oder Bündeln mit einem maximalen Ausmass von
- 75 cm x 40 cm x 30 cm (CHF 8.00) oder
- 70 cm x 70 cm x 70 cm (CHF 14.00) oder
- 150 cm x 50 cm x 50 cm oder (CHF 14.00)
Einzelstücke oder Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein. Die Sperrgutmarken müssen gut sichtbar aufgeklebt oder befestigt werden.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 041 874 10 40 | gemeindekanzlei@buerglen.ch |