Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen
Wenn Alimentenschuldner/-innen ihrer Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig nachkommen, können sich Hilfesuchende an die Alimenteninkasso-Stelle der Gemeinde Bürglen wenden. Es werden nur Kinderalimente bevorschusst. Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
|---|---|---|---|
| Merkblatt Inkassohilfe und Bevorschussung von Unte (PDF, 454.73 kB) | Download | 0 | Merkblatt Inkassohilfe und Bevorschussung von Unte |
| Gesuch um Alimentenbevorschussung (PDF, 57.61 kB) | Download | 1 | Gesuch um Alimentenbevorschussung |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Finanzen, Rechnungswesen | 041 874 10 31 | finanzen@buerglen.ch |