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Niederlassungsbescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)

Sind Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin?
Dann benötigen Sie eine Niederlassungsbescheinigung zum Aufenthalt (Heimatausweis oder Interimsausweis), um sich als Wochenaufenthalter/Wochenaufenthalterin in dieser Gemeinde anzumelden. Hierzu müssen Sie uns die Aufenthaltsadresse sowie die beabsichtigte Aufenthaltsdauer bekanntgeben.

Die Niederlassungsbescheinigung können Sie entweder persönlich, telefonisch oder via Online-Schalter bei der Einwohnerkontrolle bestellen. Sie können die Niederlassungsbescheinigung entweder persönlich am Schalter abholen oder wir stellen sie Ihnen per Post zu.

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