Kopfzeile

Inhalt

Hundesteuer

Meldepflicht Hundehalter

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer sind verpflichtet, ihren Hund unter Angabe der Chipnummer und der Hunderasse bei der Gemeinde an- und abzumelden. Dies kann entweder persönlich oder via Online-Schalter erfolgen. Jeweils im Frühjahr wird die Hundesteuer in Rechnung gestellt.

 

Gebühren:

Für im Berggebiet gehaltene Hunde je Fr. 30.00
Für im Talgebiet gehaltene Hunde je Fr. 50.00

Blinden-, Armee- und Rettungshunde
(schriftliche Bestätigung notwendig)

Fr. 0.00

Falls Sie keinen Hund mehr haben, bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Icon