Kopfzeile

Inhalt

Absolutes Feuerverbot wird aufgehoben - es gilt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

25. August 2026

Aufgrund der aktuellen Wetterlage wird das absolute Feuerverbot per 25. August 2026 von Stufe 5 auf Stufe 4 zurückgestuft.

Im ganzen Kanton Uri ist es weiterhin verboten:

  • im Wald, an Waldrändern bis 50 Meter Abstand sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf  Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie mitgebrachte Holz- und Kohlegrills;
  • im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Himmelslaternen steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.


Die Bevölkerung wird gebeten, die geltenden Vorgaben weiterhin konsequent zu beachten. Weitere Informationen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

Zugehörige Objekte

Name Download
Plakat_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m (PDF, 302 kB) Download 0 Plakat_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m
Verhalten_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m (PDF, 133 kB) Download 1 Verhalten_Feuerverbot_in_Wald_und_Waldesnaehe_50_m
Verfügung Absolutes Verbot aufgehoben_Rückstufung (PDF, 81 kB) Download 2 Verfügung Absolutes Verbot aufgehoben_Rückstufung
Icon