Schutzkonzept Gemeindeliegenschaften Bürglen
Neuerungen gegenüber dem Schutzkonzept für die Gemeindeliegenschaften Bürglen
Ab dem 22. Dezember 2020 gilt bis zum 28. Februar 2021 befristet:
- Die Sportanlagen der Gemeinde Bürglen müssen schliessen.
- Im Freien darf Sport in Gruppen bis maximal fünf Personen weiterhin getrieben werden.
- Profispiele können ohne Zuschauer weiterhin stattfinden.
- Sportliche Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag sind mit Ausnahme von Wettkämpfen erlaubt.
Im Übrigen wird auf das Schutzkonzept vom 2. November 2020 verwiesen.
GEMEINDERAT BÜRGLEN
Luzia Gisler, Gemeindepräsidentin
Stephan Huber, Gemeindeschreiber
Zugehörige Objekte
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Schutzkonzept_fur_die_Gemeindeliegenschaften_Burglen_ab_29._Oktober_2020.pdf | Download | 0 | Schutzkonzept_fur_die_Gemeindeliegenschaften_Burglen_ab_29._Oktober_2020.pdf |