WGB Acherberg: Statutenänderung, WBG Acherberg-Kessel-Rämsenberg: Auflösung und Schuldenruf
Wegbaugenossenschaft Acherberg, Gemeinde Bürglen; Erweiterung des Perimeters, Statutenänderung
Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg, Gemeinde Bürglen; Auflösung und Schuldenruf
Am 11. Dezember 2020 hat die Wegbaugenossenschaft Acherberg, Bürglen, der Erweiterung ihres Perimeters um die Grundstücke der Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg und somit einer Statutenänderung zugestimmt. Gleichzeitig hat die Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg ihre Auflösung beschlossen.
Gestützt auf Artikel 10 der Verordnung vom 2. Juni 1999 über die öffentlich-rechtliche Bodenverbesserungsgenossenschaft (RB 9.3616) werden auf der Gemeindekanzlei Bürglen während 30 Tagen folgende Unterlagen der Wegbaugenossenschaft Acherberg zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt:
- Statuten
- Plan
- Kostenschätzung
Allfällige Einsprachen gegen die Erweiterung der Wegbaugenossenschaft Acherberg und gegen die Auflösung der Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat Bürglen zuhanden des Regierungsrates einzureichen. Wer innert dieser Frist keine Einsprache erhebt, stimmt damit den Statuten, dem Plan und der Kostenschätzung der Wegbaugenossenschaft Acherberg sowie der Auflösung der Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg zu.
Allfällige Gläubiger der Wegbaugenossenschaft Acherberg-Kessel-Rämsenberg werden aufgefordert, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln (Rechnungen, Schuldscheine usw.) innert 30 Tagen schriftlich und begründet an den Gemeinderat Bürglen zuhanden des Regierungsrates einzureichen.
Bürglen, 15. Januar 2021
GEMEINDERAT BÜRGLEN