Teilrevision Nutzungsplanung Bürglen; Mitwirkung
Teilrevision Nutzungsplanung
Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 43 Absatz 5 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri (PBG; RB 40.1111) werden die Änderungen gegenüber der rechtskräftigen Nutzungsplanung Bürglen vom 18. Dezember 2020 bis 29. Januar 2021 bei der Gemeindekanzlei Bürglen öffentlich aufgelegt, um der Bevölkerung das Mitwirkungsrecht zu gewährleisten. Gegenstand der Mitwirkung bilden folgende Unterlagen (Entwürfe):
Verbindliche Unterlagen:
- Änderungspläne Dorf, Biel und Gründli, Mst. 1:2'500 vom 30. Oktober 2020
- Änderung Bau- und Zonenordnung Bürglen vom 30. Oktober 2020
Orientierende Unterlagen:
- Pläne mit Änderungen Dorf, Biel und Gründli, Mst. 1:2'500 vom 30. Oktober 2020
- Übersichtsplan Waldgrenzen, Mst. 1:10'000 vom 30. Oktober 2020
- Übersichtsplan statische Waldgrenzen entlang landwirtschaftlicher Nutzflächen Hügelzone bis Bergzone 4, Amt für Forst und Jagd, Mst. 1:10'000 vom November 2019
- Erläuterungsbericht nach Artikel 47 RPV vom 30. Oktober 2020
Im Mitwirkungsverfahren können Anregungen und Einwendungen zur Teilrevision Nutzungsplanung Bürglen beim Gemeinderat Bürglen schriftlich eingereicht werden. Ausserdem werden Sprechstunden angeboten. Die Sprechstunden finden auf der Gemeindekanzlei Bürglen wie folgt statt: Mittwoch, 13. Januar 2021, 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr, Freitag, 15. Januar 2021, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag, 22. Januar 2021, 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Teilnahme an den Sprechstunden erfolgt nur auf telefonische Voranmeldung bei der Bauabteilung Bürglen, Telefon 041 874 10 33.
Einsichtnahme
Die Einsichtnahme ist bei der Gemeindekanzlei Bürglen während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten möglich. Die Unterlagen sind auch online unter Dokumente abrufbar.
Bürglen, 18. Dezember 2020
GEMEINDERAT BÜRGLEN