Abfallbewirtschaftung
Alle 20 Urner Gemeinden haben sich im Jahr 2007 zu einer spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft – der Zentralen Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri (ZAKU) - zusammengeschlossen.
Sperrgutmarken
Sperrgutmarken können bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Abfallabnahme der ZAKU (Zentrale Organisation für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri) gilt als Sperrgut:
Als Sperrgut gelten Abfälle, die sich wegen ihrer Form und Grösse in den offiziellen Gebinden nicht unterbringen lassen.
Sperrgut ist in Einzelstücken oder Bündeln mit einem maximalen Ausmass von:
- 75 cm x 40 cm x 30 cm (CHF 8.00)
- 150 cm x 50 cm x 50 cm oder 70 cm x 70 cm x 70 cm (CHF 14.00)
Einzelstücke oder Bündel dürfen nicht schwerer als 30 kg sein. Die Sperrgutmarken müssen gut sichtbar aufgeklebt oder befestigt werden.
Preise: 8 Franken / 14 Franken
Reglement über die Abfallabnahme und die Benützergebühren der ZAKU
Grüngutentsorgung
Im gesamten Kantonsgebiet wird jede zweite Woche vom April bis November (Vegetationszeit) eine Abfuhr von Gartenabfällen durchgeführt. Die Daten erhalten Sie hier.
Für Privathaushaltungen ist die Abgabe an die Strassensammlung gratis.
Gewerbebetriebe zahlen 150 Franken/1000 kg + 3 Franken pro Behälterleerung.
Bei den Strassensammlungen werden Stauden, Gartenabraum, Blumen, Topfpflanzen, Rasenschnitt, Unkraut und Laub mitgenommen.
Tipps
Die sinnvollste Grüngutentsorgung ist die Kompostierung im eigenen Garten.
Abfalltrennung
Wichtig
Nicht in die Grüngutentsorgung gehören alle nicht kompostierbaren Materialien wie: Küchen- und Speiseabfälle, Faulteile von Obst und Gemüse, Kaffeesatz, Teebeutel, Haare, Federn, Mist von Tieren, Asche, Eierschalen, Fette, Flüssigkeiten, Katzen-sand, Staubsaugersackinhalt, Steine, usw.
Weitere Informationen
Infos der ZAKU zu:
ZAKU
Zentrale Organisation
für Abfallbewirtschaftung im Kanton Uri
Eielen
Postfach 64
6468 Attinghausen
041 870 88 89
info(at)zaku.ch
