Versicherungen
Obligatorische Sozialversicherungen
Auskünfte zur den obligatorischen Sozialversicherungen wie AHV, IV, EO und EL erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Uri.
Krankenkassen-Grundversicherung
Die Krankenkassen-Grundversicherung (Prämienübersicht 2011) ist für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Dieser gesetzlichen Pflicht ist innerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt nachzukommen. Krankenversicherungen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen oder das Vermögen der Versicherten. Für viele sind die hohen Prämien eine finanzielle Belastung. Der Kanton Uri leistet deshalb den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungsbeiträge.
Unfallversicherung
Ebenfalls ist die Unfallversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch. Versichert sind alle Arbeitnehmer, einschliesslich Heimarbeiter, Lernenden, Praktikanten, Volontäre sowie in Lehr- oder Invalidenwerkstätten tätige Personen.
Weitere Informationen
AHV/IV-Stelle Uri
Dätwylerstrasse 11
Postfach 30
6460 Altdorf
Tel. 041 874 50 10
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion
Prämienverbilligung
Heidi Malnati
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 42
heidi.malnati(at)ur.ch
Bundesamt für Sozialversicherungen
Effingerstrasse 20
3008 Bern
Tel. 031 322 90 11
e-Government ch.ch
Schweizerische Bundeskanzlei
Gurtengasse 5
3003 Bern
0848 999 242 oder 031 324 30 00
info(at)ch.ch
