Namensänderung
Bei Scheidung: Geschiedene Frauen können innerhalb eines Jahres seit der rechtskräftigen Scheidung beim Zivilstandsamt Uri die Wiederannahme des früheren Familiennamens beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Wiederannahme des früheren Namens nur noch über eine ordentliche Namensänderung möglich.
Ordentliche Namensänderung: Aus wichtigen Gründen kann eine Namensänderung bewiligt werden. Das Gesuch ist bei der Justizdirektion Uri, Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand einzureichen.
Weitere Informationen
Zivilstandsamt Uri
Marktgasse 6
6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 80
zivilstandsamt(at)ur.ch
Justizdirektion Uri
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Rathausplatz 5
6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh)
abz.jd(at)ur.ch
