Einbürgerung
Zuständiger Bereich: Kanzleiabteilung
Verantwortlich: Walker Emil
Grundsätzliches
Ein Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Es beginnt und endet beim Kanton. Es wird unterscheiden zwischen der ordentlichen Einbürgerung, der erleichterten Einbürgerung sowie der Einbürgerung von Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einer urnerischen Gemeinde.
Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
- Gesuchsformular anfordern beim Kantonalen Amt für Justiz
- Prüfung aller Unterlagen sowie der formellen Erfordernisse (Fristen etc.)
- Stellungnahme der Wohnsitzgemeinde
- Weiterleitung des Gesuches an das Bundesamt für Migration
- Prüfung des Gesuches auf Bundesebene für die Erteilung der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung
- Retournierung des Gesuches und der Eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung an die Wohnsitzgemeinde
- Vertiefte Prüfung des Gesuches auf Gemeindestufe
- Persönliches Einbürgerungsgespräch mit dem Gemeinderat
- Beschluss an der Gemeindeversammlung
- Beschluss des Regierungsrates über das Kantonsbürgerrecht
- Inkasso der Einbürgerungsgebühr (Kanton und Gemeinde)
Anforderungen
- Der Bund verlangt eine Wohnsitzdauer von insgesamt 12 Jahren in der Schweiz, davon mindestens drei Jahre in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches. Der Wohnsitz kann innerhalb der Schweiz gewechselt werden. Doppelt angerechnet werden die Jahre zwischen dem 10. und dem 20. Altersjahr.
- Zusätzlich zu den Anforderungen des Bundes verlangt die Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechtes der Gemeinde Bürglen eine ununterbrochene Wohnsitzdauer in Bürglen von 5 Jahren.
- Die gesuchstellende Person muss nachweisen, dass sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzt. Abgesehen von Fällen, in denen die Beherrschung der deutschen Sprache offenkundig ist (beispielsweise bei deutscher Muttersprache oder Schulbesuch in der deutschen Schweiz), ist die Niveaustufe mündlich B1 als zwingende Voraussetzung zu erfüllen.
- Ausserdem muss die gesuchstellende Person vertraut sein mit Sitten und Gebräuchen, die Schweizerische Rechtsordnung beachten, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und den Nachweis erbringen, dass die die Rechte und Pflichten kennt.
Dauer des Verfahrens
- Die Dauer des Verfahrens ist abhängig von der Zahl der hängigen Einbürgerungsverfahren. In Bürglen dauert das Einbürgerungsverfahren mindestens 2 Jahre.
- Der Wohnsitz darf während dem laufenden Verfahren nicht gewechselt werden!
Ausschlussgründe
Wichtige Ausschlussgründe für eine Einbürgerung sind insbesondere bestehende Vorstrafen, laufende Strafverfahren sowie Verlustscheine.
Gerne steht Ihnen unser Gemeindeschreiber Walker Emil bei Fragen oder Unklarheiten zur Verfügung.
Weitere Informationen
Justizdirektion Uri
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Rathausplatz 5
6460 Altdorf
Tel. 041 875 22 51 (Josef Zurfluh)
oder 041 875 22 53 (Petra Tresch)
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3003 Bern
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