Arbeitslosigkeit
Befürchten Sie, eine Kündigung zu erhalten oder ist Ihnen bereits gekündigt worden? Bereits während der Kündigungszeit sind wichtige Punkte zu beachten. Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim Amt für Arbeit und Migration (RAV). Es bietet kostenlos persönliche Beratung und Unterstützung bei der Vermittlung von Stellen, der Abklärung von geeigneten Weiterbildungsmassnahmen und informiert über den Anspruch auf Taggeldentschädigung.
Nehmen Sie dazu folgende Unterlagen mit:
- AHV-Ausweis
- Allenfalls Ausländerausweis
- Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers
- Kündigung
- Angaben über Bank- oder Postverbindung
- Zeugnisse der bisherigen Arbeitgeber
- Bescheinigung über persönliche Aus- und Weiterbildung
- Aktuelles Arztzeugnis
Weitere Informationen
Amt für Arbeit und Migration (RAV)
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. 041 875 24 18
arbeit.migration(at)ur.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Effingerstrasse 31 – 35
3008 Bern
Tel. 031 322 56 56
Tripartite Arbeitsmarktkommission TAK
Vollzugsstelle Uri Ob- und Nidwalden
Ruedi Wyrsch, Leiter
Bahnhofstrasse 9
6460 Altdorf
Tel. 041 870 72 32
ruedi.wyrsch(at)ur.ch
Internet StellenAnzeiger AG
Postfach
8004 Zürich
Tel. 044 208 98 98
info(at)stellenanzeiger.ch
e-Government ch.ch
Schweizerische Bundeskanzlei
Gurtengasse 5
3003 Bern
Tel. 0848 999 242 oder 031 324 30 00
info(at)ch.ch
