|
|
Rechtliches / Tarife
| - Statuten | pdf.Datei | |
| - Tarifordnung | pdf.Datei | |
| - Anschlussgesuch | pdf.Datei | |
| - Nachmeldungen nach Installationen | pdf.Datei |
Gemäss Statuten Artikel 20 Absatz 4 sind Neuinstallationen, Erweiterungen oder anderweitige Veränderungen bestehender Wasserinstallationen meldepflichtig.
Melden Sie uns bitte auch abgemeldete Wohnungen, welche wieder neu besetzt wurden.
Nachmeldungen richten Sie bitte schriftlich (siehe oben pdf.Datei) oder mündlich an die Brunnenkommission. (Telefon 079 684 47 30; Verwaltung)