Gemeinde Bürglen

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Gemeindekanzlei

Todesfall

 

Todesfälle von EinwohnerInnen von Bürglen sind innert zwei Tagen persönlich der Gemeindekanzlei zu melden. Wir sind Ihnen anschliessend bei der weiteren Organisation (Kremation, Beerdigung etc.) gerne behilflich. Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

- Familienausweis (ehemals Familienbüchlein), sofern vorhanden
- Bei Todesfällen zu Hause: ärztliche Todesbescheinigung

Die Bestattung muss mit dem Pfarramt Bürglen (Tel. 041 870 12 61) abgesprochen werden.

Weitere nützliche Informationen sind auf diesem Merkblatt zusammengefasst.

 

 



 


 

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