Wer seine Erbschaftsberechtigung geltend machen will, muss sich entsprechend ausweisen können. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers ausgestellte Erbenbescheinigung.
In der Gemeinde Bürglen stellt der Gemeinderat die Erbenbescheinigung aus. Berechtigte Personen können die Erbenbescheinigung gegen Gebühr bei der Gemeindekanzlei bestellen.