Gemeinde Bürglen

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Gemeindekanzlei

Einbürgerung

 
Die Bestimmungen für eine Einbürgerung in der Gemeinde Bürglen sind im Reglement über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes vom 8. Mai 2003 festgehalten.

Bei Fragen hilft Ihnen die Gemeindekanzlei gerne weiter. 
 

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