Gemeinde Bürglen
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Gemeindekanzlei
Einbürgerung
Die Bestimmungen für eine Einbürgerung in der Gemeinde Bürglen sind im
Reglement über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes vom 8. Mai 2003
festgehalten.
Bei Fragen hilft Ihnen die
Gemeindekanzlei
gerne weiter.
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