Gemeinde Bürglen

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Einwohnerkontrolle

Abmeldung/Wegzug

 

Wenn Sie beabsichtigen, von Bürglen wegzuziehen, bitten wir Sie, sich innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle abzumelden. Als Schweizer Staatsangehörige bringen Sie bitte Ihren Schriftenempfangsschein bzw. Niederlassungsausweis mit, als Ausländer Ihren Ausländerausweis.


 

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