Walter-Arnold-Fonds
Beitragsleistungen aus dem Walter-Arnold-FondsAnspruchsberechtigte gemäss Art. 8 der Verordnung über den Walter-Arnold-Fonds werden gebeten, das Gesuch um eine Beitragsleistung bis spätestens 31. März 2010 beim Gemeinderat Bürglen einzureichen. Entsprechende Gesuchsformulare können bei der Gemeindekanzlei Bürglen (Tel. 041 874 10 30) bezogen oder direkt hier heruntergeladen werden.
Anspruchsberechtigt gemäss Art. 8 sind:
- Bewohner des Regionalen Alters- und Pflegeheimes "Gosmergartä"
- Bewohner von privaten und öffentlichen Altersheimen im Kanton Uri
- Bürger der Gemeinde Bürglen, die Bewohner eines privaten oder öffentlichen Altersheimes ausserhalb des Kantons Uri sind
Anspruch auf einen Beitrag haben bedürftige Personen, die nicht in der Lage sind, die Pensionskosten im Altersheim selber zu bestreiten. Die Ergänzungsleistungen der AHV müssen bereits voll beansprucht sein. Das Beitragsgesuch ist für das Kalenderjahr 2009 einzureichen. Verspätet eingereichte Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
6463 Bürglen, 22. Januar 2010
GEMEINDERAT BÜRGLEN