Offene Dorfgemeinde
Nächste Gemeindeversammlung:
- 22. November 2012
Letzte Gemeindeversammlung:
Allgemeines:
Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Bürglen. Die rund 2'900 Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Offenen Dorfgemeinde oder an der Urne aus. Wenn man jedoch von der Gemeindeversammlung spricht, ist meistens die Offene Dorfgemeinde gemeint. Diese findet in Bürglen mindestens zweimal im Jahr statt. Im Juni an der sogenannten 'Rechnungsgemeinde' werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im November an der 'Budgetgemeinde' jeweils der Voranschlag für das kommende Jahr. Die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde regelt die Bürgler Gemeindeordnung.
Aufgaben:
Die Offene Dorfgemeinde hat die ihr von der Kantonsverfassung und von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, insbesondere:
- Rechtsvorschriften zu beschliessen
- den Voranschlag und die Rechnung der Gemeinde zu verabschieden
- die Abgaben der Gemeinde festzulegen
- den Steuerfuss festzusetzen
- Ausschaffungsdekrete zu beschliessen
- Verträge über die Aufgabenteilung und die Vermögensausscheidung nach Artikel 107 der Kantonsverfassung1) zu beschliessen
- das Gemeindebürgerrecht zu erteilen
- die Berichte der übrigen Gemeindeorgane entgegenzunehmen
- die ihr in dieser Ordnung und in den besonderen Erlassen der Einwohnergemeinde übertragenen Rechte und Pflichten auszuüben beziehungsweise zu erfüllen
- über gemeindliche Volksinitiativen gemäss Artikel 29 der Kantonsverfassung1) zu beschliessen
- über Gebietsveränderungen nach Artikel 66 Absatz 1 der Kantonsverfassung 1) zu beschliessen
An der Offenen Dorfgemeinde werden gewählt:
- die Rechnungsprüfungskommission
- der Quartiermeister und dessen Stellvertreter
- der Gemeindeweibel
- Kommissionen, die zur Verwirklichung eines Vorhabens bestellt werden, welches an der Gemeindeversammlung beschlossen wurde
- ein Mitglied in den Regionalen Sozialrat
Kompetenzen
Die Offene Dorfgemeinde kann wie dargelegt im Einzelfass neue einmalige Bruttoausgaben bis 300’000 Franken beschliessen und neue jährlich wiederkehrende Bruttoausgaben bis 25'000 Franken je Geschäft genehmigen. Für Bruttoausgaben, die diese Limiten übersteigen, ist die Genehmigung mittels einer Urnenabstimmung erforderlich.
Voraussetzungen
Stimm- und damit auch teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde Bürglen wohnen und nicht wegen Geisterkrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.
Bei Fragen steht Ihnen unser Gemeindeschreiber, Walker Emil, gerne zur Verfügung.
