Gesetzgebung und Politik
Offene Dorfgemeinde (Legislative)
Die wichtigsten politischen Entscheide werden an den Gemeindeversammlungen - in Form von der Offenen Dorfgemeinde oder der geheimen Urnenabstimmung - gefällt. In Bürglen findet die Offene Dorfgemeinde jeweils im Mai ("Rechnungsgemeinde") und im November ("Budgetgemeinde") statt. Die geheimen, kommunalen Urnengänge werden wenn immer möglich auf Termine von eidgenössischen und kantonalen Abstimmungen angesetzt und finden in der Regel pro Jahr an vier bis fünf Sonntagen statt.
Gemeinderat (Exekutive)
Die Exekutivaufgaben werden von 7 Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten wahrgenommen. Die Wahl des Gemeinderates unterliegt der geheimen Urnenabstimmung. Jeder Gemeinderat und jede Gemeinderätin leitet sein/ihr Ressort. Als Exekutivbehörde untersteht der Gemeinderat dem Kollegialitätsprinzip und ist auch dem Amtsgeheimnis verpflichtet.
Wie alle Bürgler Behörden wird der Gemeinderat alle zwei Jahre gewählt. Zum Vollzug der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben sowie zur Umsetzung der Beschlüsse der Offenen Dorfgemeinde steht ihm die Gemeindeverwaltung zur Seite.
Weitere vom Volk gewählte Behörden sind der Schulrat, die Baukommission, die Vertreter des Regionalen Sozialrates Schattdorf/Bürglen, die Rechnungsprüfungskommission sowie der Landrat.
Kommissionen
Nebst dem Gemeinderat sind in der Gemeinde Kommissionen eingesetzt, die verschiedene Aufgaben zu übernehmen haben. Diese Kommissionen werden mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen und bei einzelnen Zweigen eigenverantwortlich geführt.
Ortsparteien
Eine wichtige Aufgabe im politischen Leben unseres Dorfes nehmen auch die politischen Ortsparteien wahr. Sie stellen für die Wahlen, insbesondere auf Gemeindeebene, Kandidatinnen und Kandidaten. Die Parteien beleben mit ihrem Wirken die politische Diskussion und leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Milizsystems.
