Abstimmungen
Die nächsten Abstimmungsdaten:
- 15. April 2012 (Nachwahlen Regierungsrat)
- 17. Juni 2012
- 23. September 2012 (Gemeindebehördenwahlen)
- 25. November 2012
Urnenstandort
Sie können Ihre Stimme jeweils persönlich am Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei beim Schulhausplatz (vis-à-vis Sporthalle) abgeben.
Bitte nehmen Sie dafür unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Urnen Öffnungszeiten
Die Urnen sind am Abstimmungssonntag wie folgt offen:
- 10.00 Uhr – 12.00 Uhr
Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Sie finden die gesamten Resultate auf den untenstehenden Links.
Hörbuch-CD für Lesebehinderte
Für jede kantonale Abstimmung wird der Text der Botschaft durch die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte im ganzen Wortlaut aufgenommen. Die SBS produziert aus diesen Tonaufnahmen eine Hörbuch-CD. Alle lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger können diese Hörbuch-CD im Abonnement kostenlos bei der SBS beziehen. Wer zukünftig diese Möglichkeit nutzen möchte, kann sich direkt per E-Mail bei der Schweizerischen Bibliotek für Blinde und Sehbehinderte anmelden.
Unter der nachstehenden Internetseite des Bundes erhalten Sie detaillierte Informationen über die politischen Rechte in der Schweiz. Zudem sind sämtliche Abstimmungsresultate der eidgenössischen Vorlagen seit 1848 abrufbar.
Bedingungen / Voraussetzungen
Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Bürglen das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz in Bürglen Voraussetzung.
Die Stimmberechtigung in kirchlichen Angelegenheiten richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landeskirchen.
Bei Verlust des Stimmrechtsausweises und/oder Nichterhalt von Abstimmungsmaterial wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle unter 041 874 10 30.
Brieflich abstimmen
Für die schriftliche Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:
- Sobald Sie die Unterlagen für die Abstimmungen erhalten, können Sie Ihre Stimme schriftlich abgeben.
- Legen Sie den ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel in das Stimmkuvert.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
- Legen Sie die Stimmkuverts sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das amtliche Rücksendekuvert. Achten Sie darauf, dass im Sichtfenster die Adresse der Gemeindekanzlei ersichtlich ist.
- Kleben Sie das Rücksendekuvert zu.
- Sie können dieses Kuvert der Gemeindekanzlei abgeben, in deren Briefkasten werfen oder es frankiert bei einer Poststelle abgeben.
- Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungssonntag beim Urnenbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Rücksendekuvert benützt wird,
- der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
- der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
- das Stimmkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben,
- die Ungültigkeitsgründe nach Artikel 41 und 42 (WAVG) bleiben vorbehalten.
Bei Fragen steht Ihnen unser Gemeindeschreiber, Walker Emil, gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen
Standeskanzlei Uri
Rathausplatz 1
6460 Altdorf
Tel. 041 875 20 36
Schweizerische Bundeskanzlei
Bundeshaus West
3003 Bern
Tel. 031 322 21 11
